Wo möglich, orientiert sich plan:g an akzeptierten Standards.

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Statuten

plan:g nahm 1958 seine Tätigkeit auf. Am 4. Dezember 2013, im 55. Jahr des Bestehens, errichtete Diözesanbischof Dr. Benno Elbs das „Aussätzigen-Hilfswerk Österreich“ als kirchliche Stiftung, welche den Status einer eigenständigen Rechtspersönlichkeit genoß. Die Statuten wurden am 28. Februar 2018 letztmalig geändert, seither lautet der Name der Organisation plan:g. 

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Warum Standards?

Wo immer möglich, orientiert sich plan:g an vorgegebenen, akzeptierten Standards: Das gilt für die Entlohnung der Mitarbeiter genauso wie bei der Projektdurchführung. Beispiele: Das Lohngefüge entspricht der Lohn- und Gehaltsordnung der Diözese Feldkirch. Bei den Sachspenden-Aktionen schließen wir an die beispielhaften Standards („good practices“) der Weltgesundheitsorganisation an. 

Der Anschluss an gute internationale Standards, die Branchenstandards der Entwicklungszusammenarbeit, ist ein Beitrag zur Transparenz. Spenderinnen und Spender und auch unsere Projektpartner können sich an diesen Standards orientieren und damit die Qualität unserer Arbeit beurteilen. Wir legen offen, inwieweit wir die jeweiligen Sollkriterien erreichen.
Diagramm für Standards im Programmmanagement

Bilder und Botschaften

Über die Mitgliedschaft in der Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission (KOO) ist plan:g dem Verhaltenskodex der CONCORD (Dachverband der europäischen Hilfs- und Entwicklungsorganisationen) zum Umgang mit Bildern und Botschaften verpflichtet. Informieren Sie sich hier über den Kodex. Bei Anregungen oder Kritik wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns. 

Code-of-Conduct

Service Telefon:
+43 5574 623 888