Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Recht geboren.

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Wohltätigkeit

Dem Sozialreformer Heinrich Pestalozzi wird ein sehr deftiges Zitat zugeschrieben: „Wohltätigkeit ist die Ersäufung des Rechts im Mistloch der Gnade.“ Alle Gnade kommt von Gott. Gnade ist Heil und ein Geschenk. Wenn aber wir als Menschen „Gnade“ geben, anstatt Menschenrechte anzuerkennen, kann das anmaßend sein. Der falsch verstandene, anmaßende Gnadenakt wird dann pervertiert, er wird zum „Mistloch“.

Gerechtigkeit

Die Orientierung an den Menschenrechten gibt unserer Arbeit die richtige Richtung. Es geht nicht um Entwicklungshilfe, sondern um Entwicklungszusammenarbeit: Zusammen mit unseren Partnern öffnen wir benachteiligten Gruppen die Türen zum Gesundheitssystem. Das ist nachhaltiger als ein einmaliger Akt der Wohltätigkeit.

Menschenrechtsorientierung

Katholisches Menschenrechtswerk im Gesundheitssektor – was heißt das? 

Unser Plan für das Gesundheitssystem: Verfügbarkeit und Qualität sichern, Zugänge öffnen und würdevollen Umgang garantieren. 

Die Verwirklichung von Menschenrechten verbessert den Gesundheitszustand einer Gesellschaft. Menschenrechte und Gesundheit stehen in einem wechselseitigen Verhältnis. Hohe Morbiditätsraten (also die Häufigkeit einer Erkrankung) und die Mortalitätsraten (also die Anzahl der Todesfälle pro Gesamtbevölkerung in einem Zeitabschnitt) haben Ursachen: Mangel- und Unterernährung, unzureichender Zugang zu sauberem Trinkwasser, gesundheitsgefährdende Lebens- und Arbeitsbedingungen, fehlende Bildung und der Ausschluss vieler armer und benachteiligter Menschen von wesentlichen Gesundheitsdiensten. All diese Ursachen haben einen gemeinsamen Nenner, nämlich die Verletzung menschenrechtlicher Pflichten. Im Umkehrschluss trägt die Verwirklichung der jeweiligen Menschenrechte dazu bei, den Gesundheitszustand einer Gesellschaft nachhaltig zu verbessern. 

Für diese Aufgabe engagiert sich plan:g – als katholisches Menschenrechtswerk im Gesundheitssektor der internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Dies tun wir unter Beachtung der folgenden Menschenrechtsprinzipien. 

Download: Broschüre Menschenrecht auf Gesundheit

Nichtdiskriminierung

Alle Menschen sind gleich. Es spielt keine Rolle, ob der Mensch aus Österreich, Ungarn, der Türkei, Syrien oder sonst woher kommt. Auch Alter, geschlechtliche Identität, sozialer oder Gesundheitsstatus, Rasse, Ethnie, Religion oder Konfession sind zwar Unterscheidungskriterien. Sie rühren aber nicht an die Gleichheit der Menschen: Alle haben dasselbe Recht, Zugang zu allen Menschenrechten zu erhalten. Das Prinzip der Nichtdiskriminierung bezieht sich damit sowohl auf die Gleichheit vor dem Gesetz als auch auf den tatsächlichen Zugang zu zentralen sozialen Diensten. Dazu gehören Gesundheitsdienstleistungen, aber auch der Zugang zu Bildung oder zu Ressourcen wie sauberem Wasser.

Transparenz

Was Recht ist, muss Recht bleiben. Oft werden Menschenrechte verletzt. Wer dadurch beeinträchtigt wird, muss die Möglichkeit haben, Recht einzufordern: Es geht um Herstellung des Rechts und manchmal auch um Schadensersatz oder darum, Personen oder Institutionen haftbar zu machen. Sehr wichtig ist die Vorbeugung. Wer zum Beispiel in einem Gesundheitsministerium oder auch in einem Spital und damit als „Pflichtenträger“ arbeitet, ist gegenüber den Kranken als „Rechtsinhaberinnen und Rechtsinhabern“ z.B. auskunftspflichtig. Die Rechenschaftspflicht bedeutet etwa, dass das Ministerium erklärt, was es zur Realisierung des Menschenrechts auf Gesundheit tut.

Teilhabe

Eine wesentliche Form von Partizipation ist die Information. Jeder Mensch muss wissen, welche Rechte er hat und was er vom Staat als Gesundheitsleistung einfordern kann. Partizipation bedeutet natürlich auch die echte Mitwirkung an Entscheidungsfindungsprozessen: Wo wird ein Spital gebaut, ist der Bau demokratisch legitimiert? Waren Menschen mit Armutskrankheiten in der Lage, ihre Bedürfnisse einzubringen oder wurde über ihre Köpfe hinweg von Ministerien oder Entwicklungshilfeorganisationen entschieden? Wir haben die Pflicht, Menschen zur Mitbestimmung zu befähigen.

Nachhaltigkeit

Sowohl die Millenniumserklärung der Vereinten Nationen von 2000 (Millennium-Entwicklungsziele, MDGs) wie auch die Nachhaltigkeitsagenda von 2015/16 betonen, dass Entwicklung im Kontext der Verwirklichung aller Menschenrechte steht. Beim Menschenrechtsansatz in der Entwicklungszusammenarbeit geht es um menschenrechtliche Verpflichtungen. Diese ergeben sich sowohl aus Menschenrechtsprinzipien wie aus internationalen Abkommen, die auch für die Republik Österreich verbindlich gelten.
Sozialpakt
Im Gesundheitssektor geht es vor allem um die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte eines jeden Menschen, die im Sozialpakt (International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights, ICESCR) verankert sind. Das Recht auf Gesundheit wird hierbei nicht als bloße Abwesenheit von Krankheit, sondern als Recht auf ein Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit definiert. Darum regelt der Sozialpakt auch solche Menschenrechte, die notwendige Bedingungen für ein gesundes Leben darstellen: Dazu gehören das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf Ernährung, auf Wasserversorgung und Bildung.
 
Der Menschenrechtsansatz untermauert das Prinzip der Selbstbestimmung in der Entwicklungszusammenarbeit: Alle Menschen sind Subjekte und Akteure ihrer eigenen Entwicklung. Die Orientierung an den Menschenrechten macht aus „Empfängerinnen“‚ „Zielgruppen“ und „Bedürftigen“ Trägerinnen und Träger rechtlicher Ansprüche. Aus Partnerorganisationen werden Pflichtenträger: Diese Verpflichtung gilt in erster Linie für staatliche Akteure in der Entwicklungszusammenarbeit. Aber auch wir bei plan:g nehmen diese Verpflichtung ernst. International anerkannte Menschenrechte bilden die Basis für regionale Menschenrechtsabkommen – international geltende Verträge, denen sich die Republik Österreich ebenfalls unterworfen hat.

Recht auf Leben

Die Orientierung an den Menschenrechten gibt unserer Arbeit eine richtige Richtung. Allerdings darf die Rede vom „Menschenrecht“ nie zur neumodischen Floskel verkommen. Wir sind uns bewusst, dass im Namen der Menschenrechte Kriege geführt werden. Der Menschenrechtsdiskurs legitimiert Machtausübung. Viele Partnerorganisationen in den Ländern des Südens sprechen daher ungern von Menschenrechten, sondern eher vom „Recht auf Leben“. Wir wissen: Nur die Orientierung an den Ärmsten der Armen hilft uns, im Spannungsverhältnis von „Macht“ und „Recht“ Kurs zu halten.

Was ist Inklusion?

Soziale Inklusion ist die menschenrechtsbegründete Forderung, dass jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert werden muss. Jeder Mensch hat das Recht, in vollem Umfang am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. In der Arbeit von plan:g wird das Recht auf Inklusion besonders deutlich – auf der individuellen Ebene ebenso wie im Gebot, soziale Regeln bis hin zur Gesetzgebung entsprechend zu gestalten oder anzupassen. Letztlich ist Inklusion ein globales Gebot: In unserem Leben sollen wir Raum für ein Leben in Fülle geben. 

plan:g unterstützt Lehrkräfte besonders der Fächer Religion, Geschichte und Sozialkunde bei der Erarbeitung der Menschenrechtsthematik und beim Thema Inklusion. 

Beispiel: Inklusionsvideo eines Schulprojekts
 

Dokumente und externe Links

Einige Grundsatzdokumente sind für die menschenrechtlich angelegte Arbeit im Gesundheitssektor der Entwicklungszusammenarbeit besonders relevant. Wir stellen diese Dokumente hier vor und verweisen ansonsten auf das Angebot unter www.who.int

Some policy documents are particularly relevant to the rights-based approach in the health sector of development cooperation. We provide these documents below, and refer to the offer at www.who.int.
Alma-Ata Deklaration
Die Deklaration von Alma-Ata ist das Abschlussdokument der WHO "International Conference on Primary Health Care" (1978). Unter dem Motto „Gesundheit für Alle“ schrieb die Deklaration die Prinzipien von "Primary Health Care" fest. 

Alma-Ata declaration in english
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