Ketamin ist kein Betäubungsmittel!

Bregenz und Wien, 12.03.2015. In der nächsten Woche tagt in Wien die UN-Kommission für Betäubungsmittel. Unsere große Sorge: Auf Antrag Chinas wird die Kommission darüber entscheiden, ob Ketamin von der UN-Kommission als Betäubungsmittel eingestuft wird. 

Im globalen Norden wird Ketamin vor allem in der Veterinärmedizin genutzt. Im globalen Süden ist Ketamin für Menschen wichtig. Zwei unserer Partner, das Deutsche Institut für ärztliche Mission (DIFÄM) und das Ecumenical Pharmaceutical Network (EPN), haben einen Appell formuliert, um ein faktisches Verbot von Ketamin zu verhindern. Das Aussätzigen-Hilfswerk Österreich unterstützt diesen Appel nachdrücklich: Ein Verbot von Ketamin würde den globalen Zugang zu einem wichtigen Anästhetikum drastisch verschlechtern. 

Ketamin wird in vielen Ländern des globalen Südens als Narkosemittel eingesetzt. Spinalnarkosen sind in ressourcenarmen Ländern nicht praktizierbar. Die im globalen Süden vorhandenen Alternativen zu Ketamin sind Äther oder Halothan. Diese Alternativen haben andere Indikationen und vor allem erhebliche Nachteile: Äther erfordert eine lange Ein- und Ausleitung und ist brennbar (in Kombination mit O2 und N2O sogar explosiv). Halothan ist teuer und macht eine Sauerstoffzufuhr nötig. Daraus folgt: In Ländern des globalen Südens ist und bleibt Ketamin ein unverzichtbares Mittel der Allgemeinanästhesie. 

Falls Ketamin in die Gruppe der Betäubungsmittlel fiele, würde Ketamin ebenso restriktiv behandelt wie Morphium. Morphine als wirksame Schmerzmittel sind in ressourcenarmen Ländern deshalb so schwer erhältlich, weil sie zu den Betäubungsmitteln zählen. Die medizinische Verwendung ist stark reglementiert, mit hohen bürokratischen Hürden und damit mit hohen Kosten verbunden. 

Eine gute Schmerztherapie ist möglich. Ein erschwerter Zugang zu Schmerzmitteln verstößt gegen das Menschenrecht auf Verfügbarkeit von notwendigen Arzneimitteln. 

Darum unterstützt das Aussätzigen-Hilfswerk den Appell: Ketamin ist kein Betäubungsmittel! 

Weitere Informationen: 
EPN und DIFÄM – der Appell
Ketamin: Stimmen aus Partnerländern

Service Telefon:
+43 5574 623 888